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Spachteln (Technik) Q1 -Q4 in Höchstadt

Wir glätten alles für Sie – von Wänden , Decken bis Böden. Für das Verspachteln von Decken- und Wandflächen gibt es unterschiedliche festgelegte Qualitätsstufen. Dabei wird zwischen den folgenden Qualitätsstufen unterschieden:

  • Q1 Grund-Verspachtelung
  • Q2 Standard-Verspachtelung
  • Q3 Sonder-Verspachtelung geringerer Ebenheitstoleranzen
  • Q4 Sonder-Verspachtelung keine Ebenheitstoleranzen

Spachtelarbeiten und Techniken von Q1 bis Q4

Sofern man die Arbeiten selbst durchführen möchte, muss ein Außenstehender diese Qualitätsstufen natürlich nicht kennen. Werden wir jedoch für Verspachtelungsarbeiten beauftragt, klären wir unsere Kunden darüber auf, welche Qualitätsstufe welche Arbeiten genau umfasst. Denn wird in einem Angebot z.B. nur die Stufe Q1 ausgewiesen, so muss der Kunde mit vielen Nacharbeiten rechnen, da die Qualitätsstufe Q1 nur eine Grund Verspachtelung umfasst und keinerlei Ansprüche an die Optik darstellt. Im Bereich Spachtelarbeiten beweisen wir beste Ergebnisse und Kompetenz. Gerne beraten wir Sie umfassend und machen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Wir machen Ihre Wand glatter als Glatt. Unsere Leistungen im Überblick:

  • Spachteln von allen Wand- und Deckenflächen
  • Verwendung von Markenprodukten
  • Transparente Einteilung der Qualitätsstufen (Q1-Q4)
  • Durchführung von speziellen Wisch- und Spachteltechniken
  • Große Auswahl an facettenreichen Oberflächen, Mustern und Marmorierungen etc.

Spachteltechnik Q1 (Grund-Verspachtelung)

Für Oberflächen, die keine optischen, dekorativen Anforderungen erfüllen müssen, oder mit Fliesen / keramischen Wandbelägen, bzw. mit rustikalen Putzen weiterbearbeitet werden. Ausbessern von Rissen, Kratzern, Ausbruchstellen, Löchern. Füllen von Stoßfugen von (Gips-)Platten und das überziehen sichtbarer Teile der Befestigungsmitten. Überstehendes Spachtelmaterial ist abzustoßen.
Werkzeugbedingte Markierungen, Riefen und Grate sind zulässig.

Spachteltechnik Q2 (Standard-Verspachtelung)

Für Oberflächen, die mit stark geprägten Tapeten, Raufasertapeten oder stark füllenden Anstrichen mit spezieller Dispersionsfarbe weiterbearbeitet werden. Abzeichnungen des Untergrundes sind nicht auszuschließen. Stufenlose Verspachtelung von Übergängen (Fugenbereiche, Befestigungsmaterial, Innen- und Außenecken). Umfasst die Grund-Verspachtelung Q1, sowie das Nachspachteln bis zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs, ggf. kann Schleifen erforderlich sein. Bearbeitungsabdrücke oder Spachtelgrate dürfen nicht sichtbar bleiben.

Spachteltechnik Q3 (Sonder Verspachtelung)

Für Oberflächen, die mit fein strukturierten Tapeten, matten Anstrichen oder Finish Putzen mit einer Körnung von weniger als 1mm Korngröße weiterbearbeitet werden. Abzeichnungen der Stöße sind bei Streiflicht nicht völlig auszuschließen, jedoch weit weniger vorhanden als bei Q2.  Umfasst die Standard-Verspachtelung Q2, sowie ein breiteres Ausspachteln der Fugen und ein scharfes Abziehen der restlichen Oberfläche mit Spachtelmaterial, ggf. sind die gespachtelten Flächen zu schleifen.

Spachteltechnik Q4

Die Spachteltechnik Q4 entspricht höchsten Anforderungen und minimiert die Möglichkeit von Abzeichnungen.  Für Oberflächen, die mit Glanz- oder Metalltapeten, Lasuren oder Anstrichen / Beschichtungen bis zum mittleren Glanz oder Spachtel und Glättetechniken weiterbearbeitet werden. Beinhaltet Q3 sowie zusätzlich ein vollflächiges Überarbeiten und Glätten der Oberfläche. Soweit Lichteinwirkungen das Erscheinungsbild der fertigen Oberfläche beeinflussen können, werden unerwünschte Effekte, z.B. wechselnde Schattierung der Oberfläche, weitgehend vermieden. Sie lassen sich nicht völlig ausschließen, da Lichteinflüsse in einem weiten Bereich variieren und nicht eindeutig erfasst und bewertet werden können.

Grundsätzlich müssen die Beleuchtungsverhältnisse, wie sie bei der späteren Nutzung vorgesehen sind, bekannt sein. Zweckmäßigerweise sollen sie bereits zum Verputzzeitpunkt vorhanden sein. Darüber hinaus sind die handwerklichen Grenzen der Ausführung vor Ort zu beachten. Putzflächen, die auch bei Einwirkung von Streiflicht absolut eben und schattenfrei erscheinen, sind handwerklich nicht ausführbar. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass in Verbindung mit Beschichtungs- und Klebearbeiten weitere Maßnahmen erforderlich sind.

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